Satzung – Rechtsgrundlagen des Vereins
Verein
Die Satzung des LSV Lok Arnstadt regelt Ziele, Strukturen und Abläufe unseres Vereins. Sie ist für alle Mitglieder verbindlich und bildet die Grundlage unseres Handelns.
Hinweis zur Gültigkeit: Diese Fassung ist die aktuell veröffentlichte Version auf unserer Website. Etwaige redaktionelle Anpassungen betreffen keine inhaltlichen Änderungen.
Bei Fragen helfen wir gern weiter – Kontaktdaten finden Sie unten im Abschnitt „Fragen zur Satzung“.
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§1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „LsV Lok Arnstadt“. Er hat seinen Sitz in Arnstadt. Er ist in das Vereinsregister eingetragen.
§2 Zweck
Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports, insbesondere der Leichtathletik, sowie der Jugend- und Nachwuchsarbeit. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
§3 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Näheres zu Beiträgen siehe §5 sowie die Seite Mitgliedschaft – Beiträge.
§4 Rechte und Pflichten
Mitglieder sind zur Förderung der Vereinsziele verpflichtet und zur Einhaltung der Ordnungen des Vereins. Sie haben Stimmrecht in der Mitgliederversammlung; Jugendliche üben ihre Rechte entsprechend der gesetzlichen Regelungen aus.
§5 Beiträge und Gebühren
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge und etwaiger Gebühren beschließt die Mitgliederversammlung. Beitragspflichten werden in der Beitragsordnung geregelt. Siehe auch Beiträge & Gebühren.
§6 Organe des Vereins
Organe sind der Vorstand (§7) und die Mitgliederversammlung (§8).
§7 Vorstand
Der Vorstand leitet den Verein. Er besteht mindestens aus der/dem 1. Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden sowie weiteren durch die Mitgliederversammlung gewählten Mitgliedern. Aufgaben und aktuelle Besetzung: Vorstand.
§8 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie findet mindestens einmal jährlich statt. Sie beschließt insbesondere über Satzungsänderungen, Beiträge und die Entlastung des Vorstands.
§9 Kassenprüfung
Die Mitgliederversammlung bestellt Kassenprüferinnen/Kassenprüfer, die die ordnungsgemäße Kassen- und Buchführung prüfen und hierüber berichten.
§10 Datenschutz
Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten seiner Mitglieder unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen. Hinweise hierzu sind in der Datenschutzordnung sowie auf der Seite Datenschutz beschrieben.
§11 Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann nur von einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Bei Auflösung fällt das Vermögen an eine steuerbegünstigte Körperschaft zur Förderung des Sports.
Der Verein führt den Namen „LsV Lok Arnstadt“. Er hat seinen Sitz in Arnstadt. Er ist in das Vereinsregister eingetragen.
§2 Zweck
Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports, insbesondere der Leichtathletik, sowie der Jugend- und Nachwuchsarbeit. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
§3 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Näheres zu Beiträgen siehe §5 sowie die Seite Mitgliedschaft – Beiträge.
§4 Rechte und Pflichten
Mitglieder sind zur Förderung der Vereinsziele verpflichtet und zur Einhaltung der Ordnungen des Vereins. Sie haben Stimmrecht in der Mitgliederversammlung; Jugendliche üben ihre Rechte entsprechend der gesetzlichen Regelungen aus.
§5 Beiträge und Gebühren
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge und etwaiger Gebühren beschließt die Mitgliederversammlung. Beitragspflichten werden in der Beitragsordnung geregelt. Siehe auch Beiträge & Gebühren.
§6 Organe des Vereins
Organe sind der Vorstand (§7) und die Mitgliederversammlung (§8).
§7 Vorstand
Der Vorstand leitet den Verein. Er besteht mindestens aus der/dem 1. Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden sowie weiteren durch die Mitgliederversammlung gewählten Mitgliedern. Aufgaben und aktuelle Besetzung: Vorstand.
§8 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie findet mindestens einmal jährlich statt. Sie beschließt insbesondere über Satzungsänderungen, Beiträge und die Entlastung des Vorstands.
§9 Kassenprüfung
Die Mitgliederversammlung bestellt Kassenprüferinnen/Kassenprüfer, die die ordnungsgemäße Kassen- und Buchführung prüfen und hierüber berichten.
§10 Datenschutz
Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten seiner Mitglieder unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen. Hinweise hierzu sind in der Datenschutzordnung sowie auf der Seite Datenschutz beschrieben.
§11 Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann nur von einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Bei Auflösung fällt das Vermögen an eine steuerbegünstigte Körperschaft zur Förderung des Sports.
Hier können Sie die aktuelle Satzung als PDF herunterladen. Die PDF-Fassung enthält identische Inhalte wie der oben stehende Text und eignet sich zum Ausdrucken und Weitergeben.
So erreichen Sie uns
Bei inhaltlichen Fragen zur Satzung wenden Sie sich bitte an den Vorstand oder die Geschäftsstelle:
E-Mail: info@lsvlokarnstadt.de
Telefon: 0170/4479104
Weitere Wege zur Kontaktaufnahme finden Sie auf der Seite Kontakt.
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